Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung wird in den meisten Fällen dann durchgeführt, wenn ein Kreditnehmer seine Darlehensraten nicht mehr zahlen kann. Die Basis für eine solche Zwangsversteigerung ist das Grundpfandrecht, welches die Bank als Kreditgeberin an der finanzierten Immobilie besitzt. Dieses Grundpfandrecht besteht heute meistens in Form einer Grundschuld, die von der Bank als Sicherheit für einen Immobilienkredit akzeptiert wird. Sollte der Kreditnehmer die Darlehensraten nicht mehr zahlen können, hat die Bank aufgrund ihres Grundpfandrechtes die Möglichkeit, die Zwangsversteigerung der Immobilie anzuordnen. Durch diese erzwungene Versteigerung kann die Bank versuchen, ihre offenen Forderungen durch den Erlös, der aus der Versteigerung resultiert, zu begleichen. Natürlich darf die Zwangsversteigerung nicht sofort durchgeführt werden, nachdem der Kreditnehmer eine Kreditrate nicht ordnungsgemäß bezahlt hat. Dennoch ist die Androhung einer Zwangsversteigerung ein Vorgang, den der Kreditnehmer auf jeden Fall vermeiden sollte. Denn ein wesentliches Merkmal der meisten Zwangsversteigerungen besteht darin, dass der Verlaufserlös sehr häufig deutlich unterhalb des Wertes der Immobilie anzusiedeln ist. Hat eine Immobilie zum Beispiel einen aktuellen Verkehrswert von 250.000 Euro, so kann es durchaus sein, dass das Objekt dann im Zuge der Zwangsversteigerung für nur 170.000 Euro versteigert wird. Somit hätte der (ehemalige) Eigentümer im Grunde einen Verlust von 80.000 Euro erlitten.