Wie wird eine Grundschuld eingetragen?
Wird beim Abschluss einer Immobilienfinanzierung eine Grundschuldeintragung vereinbart, muss diese noch vor der ersten Kreditauszahlung erfolgen. Schließlich dient die Grundschuld der Kreditsicherung, die im Kreditvertrag vereinbart wurde. Der Eintrag erfolgt auf notarieller Basis, sodass Kreditnehmer unbedingt einen Termin mit einem Notar vor Ort vereinbaren sollten. Hier werden die Grundschuldbestellung ausgefertigt und alle Unterlagen vorbereitet. Während des Notartermins werden dann noch einmal alle Details wie die Höhe der Grundschuld, deren Rangstelle und die berechtigte Bank aufgelistet und erfasst. Im Anschluss kann die Grundschuldbestellung von allen Beteiligten unterschrieben werden. Bevor die Eintragung rechtskräftig erfolgen kann, müssen noch verschiedene rechtliche Dinge wie etwa ein vorhandenes Vorkaufsrecht etc. überprüft werden. Im Anschluss wird das Grundbuchamt die Grundschuld wunschgemäß eintragen und einen aktuellen Grundbuchauszug versenden. Sobald dieser Grundbuchauszug bei der Bank eingereicht wird, kann die Auszahlung des Darlehens erfolgen. In besonders dringenden Fällen akzeptieren die Bank auch die notarielle Grundschuldbestellung, denn diese garantiert die Grundschuldeintragung.