Wie werden Sicherheiten bewertet?
Bevor Sicherheiten für eine Finanzierung hereingenommen werden können, müssen diese bewertet werden. Die Bank muss schließlich feststellen, ob bei einer eventuell notwendigen Verwertung ausreichend Geld erzielt wird, um die Kreditschuld zu tilgen. Aus diesem Grund wird immer eine Sicherheitenbewertung vorgenommen. Bei Immobilien spricht man in diesem Zusammenhang von der Beleihungswertermittlung. Hier wird der Verkehrswert des Hauses bestimmt, der auf dem Markt erzielt werden kann. Für die Ermittlung des Beleihungswertes wird nochmals ein Abschlag von 20-30 Prozent vorgenommen, da bei einem notwendigen Zwangsverkauf oft nur geringere Summen erzielt werden können. Bei Versicherungen hingegen wird der aktuelle Rückkaufswert als Sicherheitenwert anerkannt, bei Sparkonten ist das derzeitige Guthaben die Basis. Bei einem Wertpapierdepot hingegen kann das vorhandene Vermögen nicht vollständig akzeptiert werden. Da Aktien und andere Wertpapiere Schwankungen unterworfen sind, kann ein Depot lediglich zu 50-80 Prozent des Depotwertes als Sicherheit dienen. Sollte eine gestellte Sicherheit nicht ausreichen, den Kredit zu decken, kann es notwendig werden, dass Ersatzsicherheiten eingereicht werden müssen.