Wie kann ich einen Autokredit ablösen?

  • Ihre Fahrzeugfinanzierung können Sie als Privatperson jederzeit ablösen.
  • Die kreditgebende Bank kann für die vorzeitige Ablösung eine Gebühr erheben.
  • Diese ist seit dem Jahr 2010 gesetzlich beschränkt.
  • Hat der Kredit eine verbleibende Laufzeit von über 12 Monaten, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung maximal ein Prozent der Restschuld.
  • Beträgt die Restlaufzeit weniger als 12 Monate, sinkt sie auf höchstens 0,5 Prozent des offenen Kredits.
  • Um den Kredit abzulösen, kündigen Sie ihn.
  • Berücksichtigen Sie die im Vertrag festgeschriebene Kündigungsfrist.
  • Beauftragen Sie Ihr bisheriges Finanzinstituts mit dem Einzug der fälligen Summe von Ihrer Bankverbindung.
  • Bei Banküberweisungen kommt es in der Praxis regelmäßig zu Buchungsfehlern. Diese sind teuer und ärgerlich.
  • Sie können den Kredit sowohl mit Ihrem vorhandenen Guthaben als auch mit einem neuen Kredit tilgen.
  • Im Anschluss erhalten Sie den Fahrzeugbrief zurück.