Welche Rechte und Pflichten hat der Kreditnehmer?
Mit Aufnahme eines Darlehens geht der Kreditnehmer bestimmte Pflichten ein, er hat aber natürlich auch bestimmte Rechte. Die oberste Pflicht des Kreditnehmers besteht darin, dass er den ihm zur Verfügung gestellten Betrag ordnungsgemäß an den Kreditgeber zurückzahlen muss. Ordnungsgemäß bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die vereinbarte Laufzeit eingehalten wird. Die Raten müssen pünktlich bezahlt werden, denn ansonsten hat der Kreditgeber das Recht, den Kredit nach erfolgter Mahnung zu kündigen. Darüber hinaus besteht die Pflicht des Kreditnehmers auch darin, in gewissen Grenzen dafür zu sorgen, dass keine finanziellen Probleme entstehen, die dazu führen könnten, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Die Rechte des Kreditnehmers beschränken sich im Grunde darauf, dass der Kreditgeber ihm die zugesagte Summe auszahlen muss. Weitere Rechte sind in dem Sinne nicht vorhanden, denn es kommt dem Kreditnehmer ohnehin nur darauf an, die gewünschte Kreditsumme zu erhalten. Bevor man als Kreditnehmer bestimmte Pflichten verletzt, ist es stets empfehlenswert, mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten. Denn auf diese Weise lassen sich oftmals manche Streitigkeiten vermeiden.