Welche Besonderheiten gibt es bei Krediten für Selbstständige und Freiberufler?
Kredite an Privatpersonen werden seit einigen Jahren oft standardisiert vergeben, denn das Einkommen kann problemlos anhand der Lohn- und Gehaltsnachweise überprüft werden. Bei Krediten an Selbstständigen und Freiberuflern hingegen erfolgt eine sehr umfangreiche Kreditprüfung, da regelmäßiges Einkommen hier oft nicht gegeben ist. Selbstständige und Freiberufler sind nicht selten saisonal unterwegs und erzielen daher stark schwankende Einnahmen. Für die Kreditprüfung ist es daher wichtig, dass neben einem Jahresabschluss und einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung vorgelegt wird. Diese Informationen erlauben es der Bank, Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu ziehen und eine Kreditentscheidung zu treffen. Um die Risiken bei der Kreditvergabe zu minimieren, werden bei Krediten an Selbstständige und Freiberufler vielfach auch Sicherheiten gefordert. Hierzu können Grundpfandrechte ebenso gehören wie die Abtretung von Lebensversicherungen oder die Verpfändung eventuell vorhandener Bankguthaben. Da Kredite an Selbstständige und Freiberufler nicht standardisiert sind, müssen diese immer individuell vereinbart werden.