Vorfälligkeitsentschädigung

Im Zuge eines Immobilienkredites werden zwischen Bank und Kunde zahlreiche Details und Konditionen vertraglich vereinbart. Neben dem Zinssatz und der Laufzeit gehört zu diesen Vereinbarungen oftmals auch eine Zinsfestschreibung. Diese besagt, dass die Bank die Kreditzinsen für einen bestimmten Zeitraum nicht ändern darf. Sowohl Kunde als auch Bank binden sich an diese vereinbarte Zinsfestschreibung. Sollte der Kreditnehmer das Immobiliendarlehen jedoch vor Ablauf der Zinsfestschreibung ablösen wollen, gibt es für die Bank zwei Möglichkeiten. Die Bank hat zum einen die Möglichkeit, der vorzeitigen Ablösung nicht zuzustimmen. Die meisten Banken werden sich allerdings der zweiten Möglichkeit bedienen, nämlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Diese Entschädigung ist dafür gedacht, dass der Bank durch die vorzeitige Ablösung des Kredites Zinsen entgehen, die bereits einkalkuliert waren. Meistens kann die Bank das zurückerhaltene Kapital dann nur zu einem niedrigeren Zinssatz verleihen, sodass ein Zinsschaden entsteht, der durch die Vorfälligkeitsentschädigung abgedeckt werden soll. In den meisten Fällen entspricht die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung dann auch dem kalkulierten Zinsschaden der Bank.