Verpfändung

Es gibt verschiedene Kreditsicherheiten, die von den Banken akzeptiert werden, wenn es um die Absicherung eines Darlehens geht. Neben der Grundschuld, die bei Immobilienkrediten zum Einsatz kommt, werden ansonsten häufig eine Bürgschaft, eine Abtretung von Forderung oder eine Verpfändung genutzt. Die Verpfändung gibt es vorrangig in zwei Varianten, nämlich zum einen als Verpfändung von Wertpapieren und zum anderen als Verpfändung von Guthaben. In beiden Fällen wird zwischen der kreditgebenden Bank und dem Kreditnehmer eine Vereinbarung getroffen, dass bestimmte Wertpapiere oder Kontoguthaben über einen bestimmten Zeitraum an den Kreditgeber verpfändet werden. In dem Zusammenhang wird eine Verpfändungserklärung unterzeichnet und die verpfändeten Guthaben oder Wertpapiere werden mit einer Verfügungseinschränkung belegt. Die Verpfändung wird normalerweise aufgehoben, nachdem der Kunde das erhaltene Darlehen in vollem Umfang zurückgezahlt hat. Mit welchem Wert die Bank die verpfändeten Guthaben oder Wertpapiere ansetzt, kommt auf die Art der Guthaben bzw. der Wertpapiere an.