Sicherheiten
Bei der Vergabe größerer Kredite, etwa im Rahmen einer Baufinanzierung, werden immer auch Sicherheiten vereinbart. Sollten Kreditnehmer zahlungsunfähig werden, hat die Bank das Recht, diese zu verwerten und mit dem Erlös die Kreditschuld zu tilgen. Als Sicherheiten kommen neben Grundpfandrechten wie Grundschulden und Hypotheken auch Lebensversicherungen oder Bankguthaben in Frage. Welche Sicherheiten im Einzelnen gewählt werden, kann mit der Bank individuell verhandelt werden.