Sellbstständige und Existenzgründer können aufatmen: Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr ganz auf willkürlicher Basis berechnet

Sellbstständige und Existenzgründer können aufatmen: Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr ganz auf willkürlicher Basis berechnet

Gründer und Selbstständige kennen es: Der Ärger beginnt mit den Beiträgen zur Krankenkasse. Während Angestellte die Sozialbeiträge lediglich anteilig finanzieren, weil der Arbeitgeber ebenfalls zuschießt und die Summen gleich vom monatlichen Gehalt abgezogen werden, war es bisher bei Gewerbetreibenden und Existenzgründern so, dass die Krankenkassen grundsätzlich von einem fiktiven monatlichen Einkommen ausgingen. Dieses Schlaraffia-Einkommen lag über 2.000 Euro und darüber wurden auch die entsprechenden Sozialbeiträge berechnet. Dass eine solche Berechnung von Krankenkassenbeiträgen mit der Realität vieler Selbstständiger absolut nicht übereinstimmt, haben diese in der Vergangenheit oftmals sehr hohe Beiträge zahlen müssen, die real nicht erwirtschaftet wurden. Nach langen Jahren des Aussitzens und Nichtreagierens hat nun die Bundesregierung eine neue Reglung auf den Weg gebracht.

Mit Wirkung zum Jahr 2019 zahlen Existenzgründer und selbstständige Gewerbetreibende nur noch für ein angenommenes monatliches Einkommen von um die 1.000 Euro ihre Sozialversicherungsbeiträge. Sicherlich ist das ein längst überfälliger Schritt, dennoch handelt es sich um etwas Augenwischerei. Denn auch wer nicht dieses Einkommen erwirtschaftet, muss den Mindestbeitrag auf dieser künstlich angelegten Basis eines fiktiven Einkommens zahlen. Echte Gerechtigkeit bestünde darin, das tatsächliche Einkommen heranzuziehen und daraus die anfallenden Sozialbeiträge zu ermitteln. Gerade für frische Gründer kann es in den ersten Jahren schwierig sein, dauerhaft gute Einnahmen sicherzustellen. Fiktive und zu hoch angesetzte Krankenkassenbeiträge haben so manch einen zum Aufgeben und wieder in das Angestelltenverhältnis zurück gezwungen.

Muss ich jetzt irgendwas machen und gibt es Geld zurück?

Soweit bekannt werden die Kassen sich selbstständig um die Umsetzung der neuen Regelung kümmern. Selbstständige und insbesondere Existenzgründer mit geringen Einkommen zahlen dann weniger hohe Beiträge im neuen Jahr. Man hat sich jetzt also ganz leicht in Richtung weniger freches ausplündern begeben, ist aber staatlicherseits noch lange und sehr weit entfernt von gerechten angemessenen Beiträgen, die einer viel beschworenen Solidargemeinschaft gut zu Gesicht stehen würden.