Restschuldversicherung

Unter einer Restschuldversicherung versteht man eine Kreditversicherung, die üblicher Weise bei Ratenkrediten abgeschlossen wird. Sie ist grundsätzlich freiwillig und kann je nach Wunsch für den Todesfall, eine Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Im Todesfall würde die Versicherung die noch offene Kreditsumme übernehmen, bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit hingegen werden die monatlichen Raten getragen. Ob eine solche Versicherung notwendig ist, muss der Einzelfall zeigen.