Praxis des Bestellerprinzips bald auch beim Immobilienkauf?

Praxis des Bestellerprinzips bald auch beim Immobilienkauf?

Es ist schon ein wenig aus der Zeit gefallen: Überall in der freien Marktwirtschaft zahlt man für das, was man bestellt, nur bei den Maklergebühren ist das nicht der Fall. Während zuletzt der Gesetzgeber entschieden hat, dass bei der Vermittlung von Mietobjekten nach jahrzehntelanger gegenteiliger Praxis nunmehr von demjenigen die Maklerprovision zu entrichten ist, der den Makler beauftragt hat, ist das beim Kauf von Immobilien noch immer nicht der Fall. Bundesjustizministerin Barley hat nun einen neuen Vorstoß unternommen und will das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf durchsetzen.

Rund eine halbe Million Wohnobjekte werden jedes Jahr nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts gekauft. Bei gut zwei Dritteln der Immobilienkäufe wirken Makler aktiv mit und erhalten so übliche Maklerprovisionen von um die sieben Prozent des Kaufpreises der vermittelten Immobilie. Da kommen schnell üppige Summen von mehren zehntausend Euro zusammen, zusätzlich zur Belastung durch den Kauf der Immobilie. Darüber hinaus ist das Bestellerprinzip bisher seit dem Jahr 2015 nur bei der Vermittlung von Mietobjekten wirksam. Kauft man jedoch eine Immobilie, zahlt man heute durchaus auch dann die Maklergebühren, oder es wird zumindest vorausgesetzt, wenn man den Makler gar nicht beauftragt hat. So kommt es dann zu folgendem Szenario:

  • Edgar Eumel will sein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler. Dieser Makler erreicht über Anzeigen, das Versenden von Exposés und dem Durchführen von Hausbesichtigungen interessierte Käufer und schließlich entscheidet sich ein Interessent für den Kauf. Nun ist es nicht so, dass Edgar Eumel etwa dem Makler die Provision für die Vermittlungsdienstleistung schuldet, sondern heutzutage üblicherweise der Käufer diese Kosten tragen muss.

Dieser Umstand verteuert den Immobilienkauf um einen wesentlichen Faktor und macht so den Erwerb einer Immobilie für viele Menschen schwieriger. Auswege gibt es nicht, möchte man die Immobilie kaufen, wird die Übernahme solcher Maklerkosten vorausgesetzt.

Klare Forderung der Bundesjustizministerin: „Wer bestellt, der zahlt“

Katarina Barley fordert, das Bestellerprinzip – wie bei der Vermittlung von Mietwohnungen – nun auch auf Immobilienkäufe anzuwenden. Damit will sie vor allem junge Menschen und Familien entlasten, damit diese sich in Zeiten von Wohnungsnot- und -Mangel eher eigenen Wohnraum leisten könnten. Die Maklergebühren sollen dann künftig von demjenigen getragen werden, der den Makler beauftragt hat.

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