Nichtabnahmeentschädigung
Mit der Unterschrift auf einem Darlehensvertrag gehen Bank und Kreditnehmer gleichermaßen Verpflichtungen ein. Die Bank verpflichtet sich zur Auszahlung der Kreditsumme, der Kreditnehmer hingegen zur Annahme der Gelder und zur Zahlung der monatlichen Rate. Wird das Darlehen jedoch nicht abgenommen, etwa weil der Kredit nicht mehr gebraucht wird, entstehen der Bank Verluste, da ja bereits mit dem Zinsertrag kalkuliert wurde. Diese entgangenen Verluste müssen Kreditnehmer nun in Form der Nichtabnahmeentschädigung übernehmen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Darlehensbetrag, der vereinbarten Laufzeit sowie der Verzinsung.