Mitkreditnehmer

Kann ein Kreditnehmer allein ein Darlehen nicht aufnehmen, etwa weil das Einkommen zu niedrig ist, bietet sich die Aufnahme eines Mitkreditnehmers in den Darlehensvertrag an. Dieser haftet der Bank gegenüber ebenfalls für die Rückzahlung der Kreditschuld und ist für die Institute damit eine zusätzliche Sicherheit. Als Mitkreditnehmer kommen sowohl Ehe- wie auch Lebenspartner, Eltern und Großeltern in Frage, die über eine entsprechend positive Bonität verfügen.