Mietbürgschaft

In den meisten Fällen müssen neue Mieter an ihren Vermieter eine Kaution zahlen, bevor sie in die neue Wohnung einziehen dürfen. Meistens handelt es sich bei dieser Kaution um eine sogenannte Barkaution, die dann in der Regel auf einem Mietkautionskonto angelegt wird. Es gibt allerdings eine Alternative, die in den letzten Jahren immer häufiger genutzt wird, und die als Mietbürgschaft bzw. Mietkautionsbürgschaft bezeichnet wird. Im Rahmen einer solchen Mietbürgschaft übernimmt die Bank des Mieters gegenüber dem Vermieter die Verpflichtung, im Zuge der Bürgschaft einzutreten, falls der Mieter beim Auszug Schäden an der Wohnung hinterlassen hat. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er keine liquiden Mittel wie bei der Barkaution aufwenden muss, da die Bürgschaft in dem Sinne nur “virtuell“ ist. Der Nachteil besteht bei der Mietbürgschaft in den Kosten, denn die Bank berechnet dem Kunden eine gewisse Gebühr, die sogenannte Avalprovision.