Lombardkredit

Die wohl bekannteste und beliebteste Form des Lombardkredites ist der sogenannte „Wertpapierkredit“. Bei einem Wertpapierkredit werden Wertpapiere aus dem eigenen Depot beliehen, um zusätzliche Wertpapiere finanzieren zu können. Hierdurch kann der finanzielle Trading-Spielraum erheblich erweitert werden und zusätzliche Hebeleffekte können erzielt werden.

AnbieterMindest-
depotvolumen
Meldung an
Schufa
KreditbetragSollzins variabel
pro Jahr
Verwendungs-
zweck
BesonderheitenZum Anbieter
onvista Bank Depot
OnVista Bank
5.000 Euronein5.000 - 3.000.000 Euro4,25 %freikeine Bearbeitungs- und Bereitstellungsgebühren, individuelle Tilgung möglichDepot eröffnen
Consorsbank Depot
Consorsbank
1.000 Euroneinab 1.000 Euro5,40 %freiKreditrückzahlung jederzeit möglichDepot eröffnen
comdirect Depot
comdirect
3.000 Euroneinab 1.500 Euro5,55 %freikeine Einrichtungsgebühren, tagesgenaue ZinsberechnungDepot eröffnen
maxblue Depot
maxblue
1.000 Euroneink.A.3,50 %freikeine BereitstellungsgebührenDepot eröffnen
SBroker Depot
SBroker
10.000 Euronein2.500 - 500.000 Euro4,60 %freikeine BereitstellungsgebührenDepot eröffnen

Beispielrechnung: Wertpapierkredit bei der OnVista Bank

Sie haben einen Kreditrahmen in Höhe von 10.000 € und halten ein Gesamtvermögen von 15.000 € bei der onvista bank. Von diesem Gesamtvermögen sind 10.000 € DAX-Werte, 5.000 € andere Wertpapiere und zusätzlich 5.000 € Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Die DAX Werte können bis zu 70% beliehen werden im Rahmen des Wertpapierkredites. Andere Wertpapiere werden nicht beliehen. Durch die Inanspruchnahme des Wertpapierkredites steht Ihnen nun Kapital in Höhe von 12.000 € zur freien Verwendung zur Verfügung.

15.000 EuroGesamtvermögen bei der OnVista Bank
10.000 EuroKreditrahmen
5.000 EuroGuthaben auf dem Verrechnungskonto
10.000 EuroVolumen DAX Werte im Depot
70%Beleihungswert (DAX Werte)
7.000 Euroabrufbare Kreditsumme
ohne Wertpapierkredit5.000 Euro verfügbares Guthaben
mit Wertpapierkredit12.000 Euro verfügbares Guthaben

Inhaltsverzeichnis

Als Lombardkredit wird ein kurzfristiges Darlehen bezeichnet, das gegen die Verpfändung von Vermögenswerten, wie Edelmetalle oder Wertpapiere, vergeben werden kann. Der Lombardkredit stellt so eine kurzfristige Finanzspritze dar, die bei dringendem Geldbedarf in Anspruch genommen werden kann.

Historische Entwicklung

Kredite gegen die Verpfändung von Vermögenswerten wurden in der italienischen Region Lombardei bereits im Mittelalter vergeben. Nachdem diese Kreditform auch in Frankreich umgesetzt wurde, breitete sie sich im 15. und 16. Jahrhundert in ganz Europa aus. Heute wird der Lombardkredit sowohl von Pfandhäusern wie auch von Banken vergeben. Bei Kreditinstituten werden Lombardkredite vorwiegend als Wertpapier- oder Effektenkredite vergeben, bei denen ein vorhandenes Wertpapierdepot verpfändet wird. Wichtig ist und war in diesem Zusammenhang, dass die jeweiligen Pfandgegenstände leicht verwertbar sind und bei einer eventuellen Nichtrückzahlung des Darlehens schnell veräußert werden können. Sollte sich der Wert des Pfandes deutlich reduzieren, kann die Bank beziehungsweise der Geldgeber unter Umständen eine Nachforderung oder aber die Verwertung des jeweiligen Pfandgegenstandes und damit die Rückführung des Kredites verlangen. In jedem Fall wird ein Lombardkredit kurzfristig vergeben, um Risiken von Wertänderungen weitgehend auszuschließen.

Die Verwendung von Lombardkrediten

Die Verwendung von Lombardkrediten

Wie bereits erwähnt, werden Lombardkredite in aller Regel kurzfristig mit einer Dauer von wenigen Monaten vergeben. Da diese Kredite nicht zweckgebunden sind, können sie vom Kreditnehmer für die verschiedensten Verwendungszwecke eingesetzt und sowohl für die Anschaffung von Waren wie auch für die Begleichung kurzfristiger Rechnungen genutzt werden. Lombardkredite sind zudem nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Firmen und Unternehmen interessant, die kurzfristigen Finanzierungsbedarf haben. Auch Banken nutzen Lombardkredite häufig, wenn Wertpapiere oder Wechsel an die Bundesbank eingereiht werden. Die Verzinsung der Kredite orientiert sich hierbei am Bundesbanklombardsatz, der in Anlehnung an das allgemeine Zinsniveau festgelegt wird. Werden Lombardkredite von Banken vergeben, orientiert sich der Zinssatz ebenfalls am allgemeinen Zinsniveau, berücksichtigt aber auch die Höhe der Absicherung sowie die Werthaltigkeit des jeweiligen Pfandes.

Mögliche Pfandgegenstände für Lombardkredite

Lombardkredit > Wertpapierdepot

Bei der Vergabe von Lombardkrediten werden von den Banken verschiedene Pfandgegenstände akzeptiert. In erster Linie kommen hierbei jedoch Edelmetalle und Wertpapiere in Frage, die recht einfach am Markt verkauft werden können. Alternativ ist es aber auch möglich, marktgängige Waren als Pfand zu akzeptieren. Insbesondere Pfandhäuser beleihen auch Schmuck, Kunstgegenstände oder Sammlerobjekte, die von erfahrenen Händlern bewertet werden. Zu beachten ist in jedem Fall, dass die Gegenstände nicht zum aktuellen Marktwert beliehen werden können. Um mögliche Wertverluste zu kalkulieren, wird üblicherweise ein Wertabschlag vorgenommen, der je nach Objekt zwischen 20-70 Prozent betragen kann. Wertpapierdepots mit einem hohen Aktienbestand beispielsweise werden oft nur zu 40-50 Prozent bewertet, um eventuelle Kursverluste zu berücksichtigen. Sind hingegen festverzinsliche Wertpapiere bonitätsstarker Emittenten vorhanden, kann die Beleihung durchaus bis zu 80 Prozent des Wertpapierbestandes erfolgen.

 

Für Verbraucher sind folgende drei Lombardkredite relevant:

Der Edelmetalllombardkredit – Schmuck gegen Kredit

Sämtliche Arten von Edelmetallen können für diesen Kredit verpfändet werden. Diese Kreditart ist historisch die älteste Form der Kreditgewährung, heute ist der Edelmetalllombardkredit allerdings nur noch in Pfand- und Leihhäusern der Regelfall. Der Beleihungswert bemisst sich am Wert des Edelmetalls der verpfändeten Schmuckstücke. Grundsätzlich wird noch ein Abschlag von 20 Prozent abgezogen, sodass die mögliche Kreditsumme nie mehr als 80 Prozent des Beleihungswertes betragen kann.

Der Effektenlombardkredit – Wertpapiere gegen Kredit

Der Effektenlombardkredit wird häufig als Wertpapierdispositionskredit vergeben. Die Bank vergibt hierbei einen Kredit in Höhe der marktüblichen Beleihungsgrenze für verpfändete und an den Börsen gehandelte Wertpapiere. Die Kreditsumme wird vom Kreditnehmer für den Kauf neuer Wertpapiere genutzt. Eine Sonderpflicht ergibt sich für die Geldinstitute, wenn die Beleihungsgrenze aufgrund von Kursschwankungen insgesamt unter die gewährte Kreditsumme fällt. Die Banken haben dann spezielle Nachbesicherungsrechte zu beachten.

Der Warenlombardkredit – Waren gegen Kredit

Wie Wertpapiere können auch Waren beliehen und verpfändet werden. Im Unterschied zu den anderen Spielarten des Lombardkredits wird hierbei nicht die Ware an sich übergeben, sondern per Traditionspapier, das kann ein Lade- oder Lagerschein sein, die Rechte an der Ware an den Kreditgeber vergeben. In dieser Form nutzt man den Warenlombardkredit üblicherweise zur Finanzierung der Handelsgüter und zahlt den Kredit dann aus den Verkaufserlösen zurück.

Lombardkredit für Banken und wissenschaftliche Begriffe ohne Praxisrelevanz:

Der Wechsellombardkredit

Mit dieser Art des Lombardkredits leihen sich Kreditinstitute untereinander Geld, das für Refinanzierungen benötigt wird. Als Besonderheit sind hier Beleihungen von bis zu 90 Prozent des Nominalwerts möglich.

Der unechte Lombardkredit

Unterscheidung nach Konten zwischen echtem und unechten Lombardkredit aus der Betriebswirtschaftslehre, die in der Praxis keine Bedeutung hat.

Die Vorteile des Lombardkredites

Die Vorteile des Lombardkredites

Zu den großen Vorteilen eines Lombardkredites gehört in erster Linie die kurzfristige Verfügbarkeit der benötigten Gelder. Da die Banken und Geldgeber auf die jeweiligen Pfandobjekte zurückgreifen können, verzichten sie häufig auf eine umständliche Bonitätsprüfung und vergeben die Kredite damit auch an Kreditsuchende, deren Bonität nicht einwandfrei ist. Eine Bewertung der Pfandobjekte hingegen wird in jedem Fall vorgenommen, auch die Verpfändung der Objekte ist Voraussetzung. Ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass mit dem Lombardkredit kurzfristig Geld zur Verfügung steht, ohne die jeweiligen Waren oder Wertpapiere verkaufen zu müssen. Diese bleiben so im Bestand des Kreditnehmers und können nach Rückzahlung des Darlehens weiter genutzt werden. Lediglich dann, wenn der Kredit nicht wie vereinbart zurück gezahlt wird, ist eine Verwertung der Pfandobjekte notwendig.

Lombardkredite in der Bankpraxis

Lombardkredite in der Bankpraxis

In der Bankpraxis werden Lombardkredite vor allem als Wertpapierkredite vergeben. Anleger, die über ein Wertpapierdepot verfügen, können einen solchen Effektenkredit meist recht einfach und ohne größere Bonitätsprüfung in Anspruch nehmen. Der Kredit wird hierbei auf einem separaten Konto als Kreditlinie eingeräumt und kann je nach Bedarf genutzt werden. Häufig dient der Kreditbetrag dazu, neue Wertpapiere zu erwerben, um Kurschancen nutzen zu können. Durch die vorhandene Hebelwirkung wird dann der Ertrag des Wertpapiergeschäfts deutlich erhöht. Zu beachten ist hierbei jedoch das Kreditrisiko, denn sollten sich die Papiere nicht wie gewünscht entwickeln oder sogar Verluste erwirtschaften, verlieren Kreditnehmer doppelt, denn neben den Wertpapierverlusten müssen auch die vorhandenen Kreditverpflichtungen bedient werden.

Der Lombardkredit im Detail:

  • kurzfristiges Darlehen gegen Verpfändung von Wertgegenständen
  • Vergabe durch Banken und Pfandhäuser
  • Verpfändung von Edelmetallen und Wertpapieren möglich
  • Beleihung der Pfandgegenstände zu einem bestimmten Prozentsatz, Sicherheitsabschläge sind obligatorisch
  • Lombardkredite werden auf einen festen Betrag vergeben und in einer Summe ausgezahlt
  • Günstige Konditionen durch hohe Sicherheiten für die Bank

Der Lombardkredit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

  • Nach dem §488 BGB ist ein Lombardkredit ein Darlehen.
  • Die hinterlegte Kreditsicherheit ist faktisch eine Verpfändung des Pfandobjektes. Die Bank wird unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer des Pfands nach §1205 BGB.
  • Das Pfandobjekt wird nach den Regeln §1215 BGB des verwahrt.

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