Viele Deutsche genießen derzeit ihre letzten Urlaubstage, kaufen vielleicht noch Souvenirs für die Daheimgebliebenen ein oder bezahlen die Hotelrechnung – meist geschieht dies mit der Kreditkarte. Sie ist flexibel und wird in vielen Reiseländern akzeptiert. Doch mit dem Komfort kommt auch die Verantwortung – darauf weist nun die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Vor allem junge Menschen mögen das bargeldlose Bezahlen mit Funkchip. Dank NFC-Technologie (Near Field Communication) kann noch schneller und unkomplizierter bezahlt werden. Ein weiterer Vorteil: Kleine Beträge müssen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden, bis zu einem Limit von 20 Euro können Getränke, Snacks oder andere Kleinigkeiten berührungslos bezahlt werden. Die Karte verbleibt beim Inhaber – besonders in Urlaubsländern eine sichere Möglichkeit. Doch die neue Technik birgt auch Risiken. Befinden sich Betrüger in der Nähe der Kreditkarte, könnten etwa Daten wie das Ablaufdatum oder die Kreditkartennummer ausgelesen werden. Doch die Kreditkartenanbieter stellen sich der Kritik der Verbraucherschützer. So könnten mit den ausgelesenen Daten die Karten nicht gefälscht und für betrügerische Zwecke verwendet werden. Weitere Sicherheitsmechanismen sorgen dafür, dass das kontaktlose Bezahlen noch sicherer wird. So muss sich der Kunde in der Regel mit dem dreistelligen Sicherheitscode – CVV oder CVC-Code genannt – identifizieren. Dieser ist auf der Rückseite der Karte vermerkt und kann nicht ausgelesen werden. Zudem haften Kunden nicht, wenn Missbrauch mit ihrer Kreditkarte betrieben wird. Wer dennoch unsicher ist, ist nicht verpflichtet, kontaktlos zu bezahlen, sondern kann die Karte wie gewohnt durch das Lesegerät ziehen lassen.
Skimming: Verfügungsrahmen festlegen
Während die Skimming-Fälle in Deutschland dank besserer Sicherheitsmaßnahmen in den Filialen immer weiter zurückgehen, ist der Kartenbetrug im Ausland weiterhin ein großes Problem. Hierbei manipulieren Betrüger den Geldautomaten mit eigenen Lesegeräten und kleinen Kameras, um an die Daten aus dem Magnetstreifen sowie die PIN zu kommen. Anschließend werden die so gewonnenen Daten auf Rohlinge kopiert; da die Karte nicht gestohlen wird, bleibt ein Missbrauch lange unentdeckt. Doch auch hier können Urlauber vorbeugen, indem sie besondere Sorgfalt an den Tag legen. Die Verbraucherzentralen raten beispielsweise im Vorfeld ein Verfügungslimit festzusetzen, damit der Schaden nicht zu groß ausfällt. Damit es gar nicht erst zu einem Missbrauch kommt, sollten Reisende beim Geldabheben nur Automaten in geschlossenen Räumen nutzen. Hier können Geräte nur schwer manipuliert werden. Erscheint der Automat komisch oder anders als gewohnt, sollte auf ein anderes Gerät ausgewichen werden. Während der Eingabe der PIN sollte das Tastenfeld zusätzlich mit der Hand oder einem Stück Papier abgeschirmt werden. Befinden sich fremde Personen in der Nähe, sollten diese gebeten werden, etwas Abstand zu bewahren. Aber auch beim Bezahlen selbst ist Vorsicht angeraten. Die Kreditkarte sollte im Restaurant oder im Geschäft nicht an Fremde abgegeben werden, das Lesegerät sollte immer gut sichtbar sein. Auf diese Weise können die Daten nicht kopiert werden.