Kredit Kündigung

Da es sich bei einem Kreditvertrag um einen „ganz normalen“ Vertrag handelt, sind auch spezielle Punkte im Bezug auf eine mögliche Kündigung des Kredites zu beachten. Ob und mit welcher Frist ein Kredit gekündigt werden muss bzw. gekündigt werden darf, hängt in erster Linie von der Art des Darlehens ab. Die drei am häufigsten verwendeten Kreditarten sind hierzulande der Dispositionskredit, der Ratenkredit und der Immobilienkredit. Beim Dispokredit ist es zum Beispiel so, dass in dem Sinne keine Kündigung erfolgen muss. Der Kunde kann den „Kredit“, der im Grunde nur ein Kreditrahmen ist, ohnehin jederzeit zurückzahlen, indem er sein Girokonto ausgleicht. Die Bank hat wiederum das Recht, den Kreditrahmen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Anderes sieht es hingegen beim Ratenkredit und beim Immobilienkredit aus. Bei diesen Krediten darf die Bank im Prinzip nur dann kündigen, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Kunde darf vom Grundsatz her zwar auch nicht vorzeitig kündigen, jedoch gestatten die Banken oftmals eine vorzeitige Tilgung des Kredites.