Kommt das Bestellerprinzip auch für den Hauskauf?

Kommt das Bestellerprinzip auch für den Hauskauf?

Das Bestellerprinzip, nach dem derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat, führte im Bereich der Mietwohnungen zu einer Entspannung der Lage zumindest aus Sicht der Mietinteressenten. Diese beauftragten weniger häufig einen Makler von sich aus mit der Wohnungssuche, mussten aber in der Vergangenheit vor Einführung des Bestellerprinzips fast immer die Maklercourtage übernehmen. Der Bundesjustizminister erachtet die Einführung dieses Prinzips nun auch für den Immobilienkauf als sinnvoll.

Immobilienkäufer sehen sich steigenden Nebenkosten beim Immobilienerwerb ausgesetzt. Diese Nebenkosten setzen sich zusammen aus Notargebühren, Grunderwerbsteuer und zu guter Letzt den Maklerkosten. Diese zusätzlichen Belastungen steigern die Summe des aufzunehmenden Immobiliendarlehens und setzen grundsätzlich ein Eigenkapital in Höhe der Nebenkosten voraus. Dieser Umstand setzt immer mehr Hürden bei der Vergabe von Immobiliendarlehen. Zuletzt wurden außerdem die Richtlinien zur Vergabe von Baufinanzierungen verschärft, betroffen von den restriktiveren Regeln sind vor allem junge Familien und ältere Menschen. Für diese Personengruppen ist es deutlich schwieriger geworden, eine Immobilienfinanzierung aufzunehmen. Zwar sind auch die Kommunen in der Verantwortung, denn auch sie haben vielfach in den letzten Jahren ihre Grunderwerbsteuer erhöht und so zu den steigenden Nebenkosten beigetragen. Der Spitzensatz von 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer weisen die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg und Thüringen auf.

Justizminister Heiko Maas befürwortet Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf

Zu diesen grundsätzlich steigenden Nebenkosten werden dann auch noch die Maklerkosten hinzugezählt, die etwa weitere 4-6 Prozent des Kaufpreises der Immobilie oder des Objekts ausmachen. Würde das Bestellerprinzip auch im Bereich des Grundstücks- und Immobilienerwerbs angewandt, entstünde auch hier Potenzial zur Entlastung in der Höhe der Nebenkosten. Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich im Interview zuletzt offen für diese Thematik gezeigt. Er sieht keinen Grund, warum das Bestellerprinzip nicht auch beim Immobilienerwerb gelten sollte. Allerdings relativiert er zugleich und sieht keine Möglichkeiten für einen Vorstoß in der jetzigen Legislaturperiode.

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