Die neue Liebe, eine berufliche Chance oder einfach der Wunsch nach Veränderung – die Gründe für einen Umzug sind vielfältig. Doch manchmal muss es schnell gehen, etwa wenn Angehörige gepflegt werden müssen oder der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. All jene, die wenig Geld haben und kurzfristig eine größere Summe für die Mietkaution benötigen, können eine Bürgschaft in Anspruch nehmen. Diese wird in Deutschland immer bekannter, wie nun eine aktuelle Umfrage zeigt.
Bei einer repräsentativen Allensbach-Umfrage wurden Menschen in ganz Deutschland zu ihren Umzugsplänen befragt, auch die Bekanntheit der Mietbürgschaft wurde ermittelt. Demnach kennt jeder dritte Befragte das Modell, von diesen wiederum kennen 64 Prozent den Marktführer der Versicherungsbürgschaft – die Deutsche Kautionskasse mit ihrem Produkt Moneyfix®. Von denjenigen Befragten, die das Produkt kennen, wollen es die Hälfte der Befragten bei einem zukünftigen Wohnungswechsel ausprobieren. Dass die Bekanntschaft der Mietbürgschaft stark zugenommen hat, ist nicht verwunderlich, die Anbieter werben stark in der Öffentlichkeit, zudem haben sich die Einkommensverhältnisse vieler Menschen dank ALG II und Niedriglöhnen verschlechtert. Vielen fehlt schlicht das Geld, eine Mietkaution in Höhe von zwei oder drei Nettokaltmieten aufzubringen. Hier setzt die Bürgschaft an, man unterscheidet zwischen Versicherungs- und Bankbürgschaften. Beide Anbieter überprüfen die Bonität des Antragsstellers, negative Einträge dürfen nicht vorhanden sein. Für Kunden mit einem unregelmäßigen Einkommen ist die Versicherungsbürgschaft eher geeignet, sie kann aber etwas teurer sein als die Bürgschaft der Bank. Die Gründe, eine Kautionsbürgschaft in Anspruch zu nehmen, sind individuell sehr verschieden, wie die Umfrage ebenfalls herausfand. So benötigen 42 Prozent vorhandene Ersparnisse für laufende Kosten sowie den Lebensunterhalt. 27 Prozent legen ihr Geld für größere Anschaffungen zurück, dies entspricht einem Plus von sechs Prozent. 33 Prozent wollen ihr Geld nicht für die Mietkaution aufbrauchen.
Vermieter muss Bürgschaft nicht akzeptieren
Doch wie funktioniert eine Bürgschaft überhaupt? Nach Abschluss des Vertrages übernimmt die Bank oder die Versicherung die Bürgschaft in Höhe der Mietkaution. Bei einer Versicherungsbürgschaft entstehen zunächst einmalige Kosten für die Bürgschaftsurkunde, die dem Vermieter übergeben wird. Hinzu kommt eine jährliche Provision in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Kautionssumme. Dieses Geld wird nicht zurückerstattet. Bürgschaften von Banken und Sparkassen kosten in der Regel etwas weniger im Jahr, sie legen jedoch strengere Maßstäbe an; so ist etwa ein regelmäßiges Einkommen Pflicht. Vorteil dieser Variante: Sie wird von fast allen Vermietern problemlos akzeptiert. Dies ist bei Versicherungsbürgschaften nicht immer der Fall, lehnt der Vermieter eine solche jedoch ab, kann die Urkunde innerhalb einer gewissen Frist an den Anbieter zurückgegeben werden. Mietbürgschaften von Kautionskassen – diese fungieren als Vermittler für die Versicherung – sind für Menschen ideal, die zwar eine gute Schufa-Historie aufweisen, jedoch nur wenig Geld zur Verfügung haben, etwa Empfänger von Grundsicherung und ALG II oder Rentner. Ein Mittelweg ist die Übergangslösung: Mieter entscheiden sich für eine Bürgschaft, die dann später gegen die Barkaution eingetauscht wird. So werden keine weiteren Kosten fällig.