Grundschuld

Als Absicherung für Baudarlehen dienen Grundpfandrechte, die sowohl in Form einer Hypothek wie auch in Form einer Grundschuld eingetragen werden. In der heutigen Praxis dient vor allem die Grundschuld als Sicherheit. Sie wird üblicher Weise in Höhe des aufgenommenen Darlehens eingetragen und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Darlehens bestehen. Der große Vorteil der Grundschuld besteht darin, dass nach erfolgter (Teil-)Rückzahlung des Kredites diese erneut in Anspruch genommen werden kann. Besteht also weiterer Kreditbedarf, muss das Grundpfandrecht nicht erneut eingetragen werden. Dies spart Zeit und Kosten.