Grundpfandrecht

Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, dann möchte sie in vielen Fällen eine Sicherheit vom Kreditnehmer haben. Es gibt diverse Kreditsicherheiten, die je nach Art des Darlehens infrage kommen können. So dominiert im Bereich der Immobilienfinanzierung zum Beispiel das sogenannte Grundpfandrecht als Sicherheit. Unter dem Grundpfandrecht werden in erster Linie die zwei Sicherungsarten Hypothek und Grundschuld zusammengefasst. Mit dem Eintrag der Hypothek bzw. der Grundschuld ins Grundbuch erhält der Gläubiger ein Pfandrecht an einer Immobilie bzw. an einem Grundstück. Dieses Grundpfandrecht beinhaltet, dass der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen das Recht hat, die Immobilie veräußern zu lassen, sodass er sich aus dem Verkaufserlös bedienen kann. Normalerweise ist die Eintragung des Grundpfandrechts in das Grundbuch obligatorisch. Das Grundpfandrecht gilt bei den Banken als eine sehr gute Kreditsicherheit, weil es stets einen Sachwert beinhaltet, nämlich die „verpfändete“ Immobilie. Heute wird meistens die Grundschuld verwendet, während die Hypothek als Grundpfandrecht deutlich an Bedeutung verloren hat.