Familien aufgepasst: Günstiger zur eigenen Immobilie mit Baukindergeld

Familien aufgepasst: Günstiger zur eigenen Immobilie mit Baukindergeld

Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die im laufenden Jahr bereits eine Immobilie gebaut oder gekauft haben oder dieses jetzt vorhaben, können vom neuen gerade erst beschlossenem Baukindergeld profitieren. Für jedes Kind mindert sich dabei die zu finanzierende Kreditsumme der Immobilie, doch es gibt auch einige Regeln zu beachten. Was Familien mit Bauwunsch oder gerade erfolgtem Einzug ins Eigenheim jetzt wissen sollten.

Sie wollen ein Eigenheim bauen oder eine Immobilie zur Eigennutzung kaufen und haben Kinder? Prima, dann gehören Sie zu den möglichen Nutznießern des Baukindergelds. Das sogenannte Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der einmal gewährt nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Kind und wird über 10 Jahre mit je 1.200 Euro jährlich ausgezahlt. Vorrangige Zielsetzung des Baukindergelds ist die Ermöglichung der Anschaffung von Wohneigentum auch für Alleinerziehende mit Kindern und Familien generell. Dabei geht es grundsätzlich immer um eine Förderung für den selbst bewohnten Raum in Form einer Eigentumswohnung oder eines Hauses.

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergelds

Die Regelungen zum Baukindergeld sind bewusst einfach gehalten, um selbst genutzte Immobilien gerade für Alleinerziehende und Familien mit Kindern erschwinglicher zu machen. Die Förderung mit Baukindergeld ist auch rückwirkend für dieses Jahr möglich. Dazu hat man den Kaufvertrag oder die Baugenehmigung frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet oder erhalten. Die geförderte Gruppe weist folgende Situation auf:

  • Das gesamte Haushaltseinkommen mit einem Kind übersteigt nicht 90.000 Euro oder 105.000 Euro bei zwei Kindern, beziehungsweise zusätzliche 15.000 Euro beim Haushaltseinkommen für jedes weitere Kind
  • Im betroffenen Haushalt leben Kinder unter der Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren, für die man selbst oder der Partner Kindergeld erhält
  • Der beantragende Haushalt verfügt zum Zeitpunkt des Kaufvertrags für die selbst bewohnte Immobilie über keine weitere Wohnimmobilie als Eigentum

Antrag auf Baukindergeld erst nach Einzug in die eigene Immobilie

Das Baukindergeld wird dann beantragt, wenn man bereits mit den Kindern im Eigenheim oder in der selbst genutzten Immobilie wohnt. Mehr Informationen und Antragsformulare zum Baukindergeld inklusive Check bei der www..kfw.de:
Hier lässt sich das Baukindergeld im KfW-Zuschussportal im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat auch direkt online beantragen.

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