Erstrangige Darlehen
Nahezu alle Baudarlehen werden mit einer Grundschuld besichert. Dient als Absicherung die erste im Grundbuch eingetragene Grundschuld und entspricht deren Höhe maximal 60 Prozent des Objektwertes, spricht man von einem erstrangigen Darlehen. Da bei einer eventuell notwendigen Zwangsversteigerung immer die zuerst eingetragenen Banken bedient werden, besteht hier eine hohe Sicherheit, dass alle offenen Kredite bedient werden können. Aufgrund dieser hohen Absicherung werden erstrangige Kredite meist mit besonders günstigen Konditionen vergeben.