Viele Neuwagenkäufer entscheiden sich dafür, zumindest einen Teil des Kaufpreises über einen Kredit zu finanzieren. Im Vordergrund steht bei den am Markt vorhandenen Angeboten der Autokredit der Bank, aber auch die Händlerfinanzierung wird häufig genutzt. Auch diese Finanzierung wird mitunter als Autokredit bezeichnet, weil die Ratenzahlungsvereinbarung in aller Regel mit der angeschlossenen Autobank getroffen wird. Doch was passiert eigentlich, falls der Händler während der Rückzahlungsdauer Insolvenz anmelden sollte?
Die Autobranche hat in Deutschland aktuell durchaus mit Absatzproblemen zu kämpfen. Es gab in diesem Jahr bereits eine ganze Reihe von Autohändlern, die Insolvenz anmelden mussten. Dabei handelte es sich keineswegs nur um „kleinere“ Händler, die keine Vertragsbindungen mit bestimmten Herstellern hatten, sondern durchaus um Vertragshändler. Was den aufgenommenen Autokredit angeht, so muss zwischen zwei Händlertypen unterschieden werden. Es gibt zum Beispiel die unabhängigen Händler, die oftmals Autos verschiedener Marken im Angebot haben. Wer dort einen Autokredit aufnimmt, der erhält den Kredit in der Regel vom Händler selbst, indem eine Ratenzahlung vereinbart wird. Sollte dieser Händler nun Insolvenz anmelden, sind die Kreditraten natürlich dennoch auch weiterhin zu zahlen. Zu beachten ist nur, dass sich eventuell das Konto ändern kann, auf welches die Zahlung vorgenommen werden muss.
Insolvenz des Händlers bedeutet nicht Insolvenz der Autobank
Wurde der Autokredit von einem Vertragshändler vergeben, so sieht die Konstruktion etwas anders aus. In diesem Fall hat die Insolvenz des Händlers nämlich in aller Regel keine Auswirkung auf den Autokredit. Der Grund besteht darin, dass die Vertragshändler normalerweise nicht selbst als Kreditgeber auftreten, sondern die jeweils angeschlossene Autobank die Kreditgeberin ist. Da die Bank rechtlich selbstständig ist bzw. zum Autokonzern gehört, ist sie natürlich von der Insolvenz einzelner Händler nicht betroffen. Der Kreditnehmer zahlt seine Raten daher wie zuvor an die jeweilige Autobank, und zwar bis der Kredit vollständig abbezahlt wurde.
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