Die Versicherungsbranche befindet sich im Umbruch, viele Anbieter orientieren sich neu am Markt, etwa indem sie Policen ohne Garantiezins anbieten. Doch vor allem gut verzinste Altverträge bereiten den Versicherern große Probleme. Kunden mit älteren Verträgen sollten nun einige Regeln beachten, um eine Kündigung zu verhindern.
Mitte September wurde bekannt, dass die Bausparkasse Wüstenrot 15.000 Alt-Verträge gekündigt hatte. Viele Sparer waren verunsichert, das Vorgehen der Kasse ist aber ein „branchenübliches Vorgehen“. Hintergrund: Bei den gekündigten Bausparverträgen war die vereinbarte Sparsumme erreicht. Neu ist dieses Phänomen nicht, bereits seit etwa ein bis zwei Jahren nehmen sich Bausparkassen Kunden mit gut verzinsten Altverträgen vor. Vor der Finanz- und Schuldenkrise versprachen Bausparkassen Zinsen von 4-5 Prozent, viele Kunden sicherten sich einen Bausparvertrag als reine Geldanlage, Wohnungsbauprämien oder Arbeitnehmerzulagen machten den gut verzinsten Vertrag zusätzlich attraktiv. Die hohen Zinsauszahlungen für diese Kunden werden nun zum Problem, Berechnungen zufolge kosten solche Tarife die Wüstenrot 100 Millionen Euro im Jahr. Ein Fünftel aller Bausparverträge in Deutschland weist das hohe Zinsversprechen auf. Kunden, die nicht aufpassen, riskieren eine Kündigung, denn: Ist die vertraglich vereinbarte Bausparsumme erreicht, ist der Vertrag erfüllt. Einziger Zweck eines Bausparvertrages ist es nämlich, ein zinsgünstiges Darlehen zu gewährleisten. Doch es gibt Ausnahmen, nach BGB § 488 Abs. 3 darf nicht gekündigt werden, wenn der Vertrag in die Zuteilung kommt, der Kunde sich in der Ansparphase befindet oder das Darlehen in Anspruch nimmt.
Sich nicht aus Vertrag drängen lassen
Verbraucherschützer raten Kunden nun, sich die aktuelle Lebenssituation zu vergegenwärtigen, um anschließend zu entscheiden, ob der Bausparvertrag noch Sinn hat. Wird das Darlehen für den Erwerb einer Immobilie benötigt, sei es besser, den Vertrag zu kündigen. Wer jedoch einen gut verzinsten Bausparvertrag besitzt und in diesen weiter einzahlen möchte, sollte nun besonders darauf achten, diesen nicht zu übersparen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, die monatlichen Beiträge ruhen zu lassen, wenn 85 Prozent der angesparten Summe erreicht sind. Auf diese Weise könnten Kunden weiterhin von den hohen Zinsen profitieren, müssen aber keine Kündigung befürchten. Wichtig: Nicht nur das eingezahlte Guthaben sollte im Blick behalten werden, auch die wachsenden Zinsgewinne können dazu überführen, dass der Vertrag überspart wird. Auch der Vorschlag der Kasse, das angesparte Geld auszugeben, sollte gut durchdacht sein, wer sich nun ein Auto kauft, verzichtet bewusst auf die hohen Zinsen, so die „Finanztest“. Vorsicht sei ebenfalls angeraten, wenn eine frühzeitige Zuteilung des Darlehens von der Kasse angestrebt wird. Kunden können diese ablehnen, wenn die Bausparsumme erst zu 40-50 Prozent erreicht sei und weiter einzahlen.